Wiedereröffnung der Fitnesscenter – wichtige Infos!

Morgen geht es für die Fitnessbetreiber aus der ganzen Schweiz nach fast 4 Monaten wieder los! Auf diese tollen News haben wir alle schon lange gewartet und jetzt können wir im Sinne der gesamten Fitness- und Gesundheitsbranche zeigen, wie wichtig körperliche Aktivität für die Bevölkerung ist. Die Erleichterung und vor allem die Freude über den Lockerung ist unserer Branche ist bei Fitnessbetreiber seit dem letzten Mittwochnachmittag mehr als spürbar. Wir von der IG Fitness Schweiz wünschen allen viel Power und viel Erfolg bei den letzten Vorbereitungen zum lange ersehnten Restart!

Der Öffnungsschritt kam überraschend und der Bundesrat hat wiederholt betont, dass sie mit dem Entscheid ein Risiko eingehen. Es zeigt aber auch das Vertrauen auf, dass der Bundesrat und das BAG in unsere Arbeit für die Gesundheitsförderung legt und in die Um- und Durchsetzung der Schutzkonzepte.

Am letzten Freitagabend fand deswegen auch nochmals eine «Vorbereitungssitzung» mit Herrn Honegger vom EDI, Herrn Dr. Salveter vom BAG und den Fitnessvertretern statt. Von Seiten der Bundesbehörden wurde sehr deutlich festgehalten, dass sie den Öffnungsschritt für die Fitnessbranche nur als nachhaltig ansehen, wenn die Schutzkonzepte umsichtig und konsequent umgesetzt werden. Dafür ist es notwendig, dass alle Betreiber ihre Selbstverantwortung gewissenhaft wahrnehmen.

Im Klartext und als wichtiges Fazit heisst das:

  • Ein erneutes «Masken-Wirrwarr» aufgrund unterschiedlicher Auslegungen der Verordnung wird nicht toleriert. Die Umsetzung der Verordnung gerade in diesem Punkt ist ein Schlüsselfaktor für eine nachhaltige Öffnung.
  • Dementsprechend, sind auch die Kontrollbehörden informiert worden, dass vor allem das Einhalten dieses Punkts sichergestellt werden muss. Verwiesen wurde erneut auf die Verordnung und dort nochmal auf die Vorgaben für Schutzkonzepte, Ziffer 3.1quater in dem die Ausnahmeregelungen beschrieben sind:

Für Sportaktivitäten in Innenräumen nach Artikel 6e Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2 ohne Gesichtsmaske gilt Folgendes:

  1. Es muss für jede Person eine Fläche von mindestens 25 Quadratmetern zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen oder es müssen zwischen den einzelnen Personen wirksame Abschrankungen angebracht werden.
  2. Bei einer Sportart, die mit keiner erheblichen körperlichen Anstrengung verbunden ist und bei welcher der zugewiesene Platz nicht verlassen wird, liegt die Mindestfläche bei 15 Quadratmetern pro Person.
  3. In Hallenbädern muss pro Person eine Wasserfläche von 25 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
  4. Es dürfen sich nicht mehr als 15 Personen in einem Raum aufhalten.
  5. Die Räumlichkeit muss über eine wirksame Lüftung verfügen.

Was heisst das konkret für die Umsetzung der Betreiber bzw. für das Training OHNE oder MIT Maske:

  • Wenn der in unserem Schutzkonzept beschriebene dreiseitige Spuckschutz um Cardio-Geräte nicht nahtlos geschlossen ist und man somit diesen Bereich nicht als eigenen «Raum» betrachten kann, so wird das Training ohne Maske dort, wo die Geräte stehen, nur möglich sein, wenn sich MAXIMAL 15 Personen im Raum aufhalten und die 25m2 (entspricht einem Abstand von 5m auf alle Seiten) eingehalten werden!
  • Wenn wir also davon ausgehen, dass Gerätebereiche für Ausdauertraining nicht zwingend in einem einzelnen separaten Raum sind, sondern nur einen Bereich ausmachen einer Gesamttrainingsfläche auf der Kunden*innen mit Maske an anderen Geräten trainieren und die Anzahl der Kunden*innen 15 übersteigt, so sind auch auf den Ausdauergeräten Masken zu tragen!
  • Für den Groupfitness-Raum ist klar: Können keine 25m2 pro Person oder 15m2 pro Person (bei keiner erheblichen körperlichen Anstrengung) garantiert werden, so hat das Gruppenkurstraining MIT Maske stattzufinden!
  • Eine Empfehlung des BAG ist es, leistungsmässiges Cardio vorerst Outdoor zu betreiben.

Fazit und Appell:

  • Die Behörden werden Anlagen rigoros schliessen, die sich ihrer Meinung nach nicht an die Verordnung halten, dies bekamen wir nun auch schon in der Rücksprache mit den Kantonen in den letzten Tagen mitgeteilt. Unter anderem haben wir auf Anregung der Kantone auch folgender Satz im Schutzkonzept ergänzt: WICHTIG: Die Schutzmassnahmen sind durch den Betreiber strikte einzuhalten und durchzusetzen.
  • Häufen sich die Verfehlungen, so laufen wir Gefahr der erneuten Schliessungen, was sicherlich nicht im Sinne der Branche ist.

Für die IG Fitness Schweiz ist das Ziel der ganzen Branche klar: Wir wollen keine erneute Schliessung! Wir stehen nun in der Pflicht und können aufzuzeigen, dass die Fitnessbranche kooperativ mit den Behörden zusammenarbeiten kann. So können wir ab sofort auch beweisen, dass wir sicheres und präventives Training anbieten und unseren gesellschaftlichen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie leisten.

Das Team der IG Fitness Schweiz!